Albertbrücke, Ende offen
Die Antwort der FDP-Fraktion, die wiederum recht schnell kam, bin ich noch schuldig, und auch einige Anmerkungen dazu, die ich heute auch per mail an Herrn Hintze geschickt habe. Der vorherige mailwechsel findet sich in diversen Blockbeiträgen der letzten zwei Wochen.
Sehr geehrter Herr Hintze,
zwar soll man sich anspruchsvolle Ziele setzen, aber ich bin nicht davon ausgegangen, mit meinen beiden mails ein Umdenken zu bewirken bei der FDP. Davon unabhängig war ich aber doch – pardon – ein wenig überrascht, dass die Ihrerseits vertretene Meinung kompetent mit Fakten untersetzt wurde, auch wenn man bei deren Interpretation durchaus unterschiedlicher Meinung sein kann.
Es zeigt sich hier aber sehr deutlich, dass in der Politik die grundsätzliche Ausrichtung das (nahezu) Alleinentscheidende ist, wonach man Sachverhalte bewertet. Eine Kostendifferenz von 10 Mio. Euro kann viel oder wenig sein, je nachdem, welchen Maßstab man ansetzt und welche Fördertöpfe man unterstellt. Und die Bedeutung einer Brücke hängt nicht nur von Belegungszahlen ab, sondern auch von einmal postulierten Standpunkten.
Das Thema ist für mich noch lange nicht „durch“, auch weil ich davon ausgehe, dass die „FDP-Variante“ sich als technische Pandorabüchse entpuppen wird, aber es bringt m. E. im Moment nichts, die gleichen Argumente in immer neuer Schüttung und Formulierung auszutauschen. Warten wir also den nächsten Akt ab in dieser Tragikomödie.
Auf einige Fakten möchte ich aber noch einmal näher eingehen:
Der Antwort ist zu entnehmen, dass der Zuschlag im Vergabeverfahren ohnehin nicht hätte erteilt werden können, da bis dato weder eine Förderzusage noch eine Unbedenklichkeitserklärung des SMWAV bzw. der Landesdirektion vorlagen. So sind also alle Beteiligten sehenden Auges auf einen Knall zugesteuert, ohne dieses Thema im Vorfeld klären zu können. Dies spricht nicht für seriöses Verwaltungshandeln, auf beiden Seiten wohlgemerkt. Der Knall ist nun auf andere Art eingetreten, aber rühmlich ist dies nicht zu nennen. Zu lange waren das Thema und vor allem die Probleme dabei bekannt.
Dass die Förderung von Infrastrukturprojekten immer (auch) politischen Überlegungen gehorcht, ist unstrittig. Ich sehe aber weiter die Gefahr, dass sich das derzeit errichtete Finanzierungs-Konstrukt – ob nun durch Eingriffe des Rechnungshofs oder eine Änderung der politischen Gegebenheiten im Freistaat – in Luft auflösen wird, wenn es „zum Schwur kommt“. Die Zeche zahlt dann Dresden, bzw. wir alle werden dies tun müssen.
Die allgemeinen Ausführungen zur Rolle der DVB in der Stadt in der Antwort reizen mich aber dann doch zu massivem Widerspruch. Offenbar sieht die FDP das städtische Verkehrsunternehmen als „Drachen“ wie in Jewgeni Schwarz gleichnamigem Werk, das die Stadt beherrscht, terrorisiert und ihr stetig Opfer abpresst, und sich selbst als Lancelot, der jenem Drachen die Köpfe abschlagen und die Stadt damit befreien will.
Dies ist – mit Verlaub – Unfug. Die DVB hat eine immens wichtige Aufgabe in Dresden, der sie auch meist mehr oder manchmal auch weniger gut nachkommt, nämlich die innerstädtische Mobilität zu sichern. Und dies bei weitem nicht nur für ihre Fahrgäste, sondern auch für den Individualverkehr, dem sie durch die Ersparnis von Millionen Pkw-Fahrten im Jahr die Straßen freihält. Denn das die Bürger ihre persönliche Freiheit, das Auto stehenzulassen, hier verhältnismäßig oft in Anspruch nehmen, kommt ja nicht von ungefähr, sondern davon, dass es attraktive Alternativen gibt.
Sicher kann man über verkehrstechnische Lösungen im Einzelfall unterschiedlicher Meinung sein, aber wer den Stellenwert des ÖPNV scheinbar auf der Ebene des Taxigewerbes sieht, muss sich fragen lassen, ob er sich nicht doch von Ideologie leiten lässt. Dass dem öffentlichen Verkehr ein Vorrecht zusteht in der Nutzung der zur Verfügung stehenden Verkehrsinfrastruktur und bei der Verteilung der knappen Mittel, ist verkehrswissenschaftlich seit Jahrzehnten eine Binsenweisheit, die (verkehrlichen, ökologischen und auch wirtschaftlichen) Gründe dafür sind so oft schon beschrieben und belegt worden, dass ich sie mir hier ersparen kann.
Und so sind die angeblichen (Sonder-) Wünsche der DVB z.B. bei der Gestaltung der Bautzner Straße oder auch beim Stadtbahnprogramm keine Profilierungssucht der maßgeblichen Vertreter dort, sondern schlicht die Notwendigkeiten, die sich aus den Verkehrsbedürfnissen einer wirtschaftlich starken und weiter wachsenden Stadt ergeben. Neben dem Bau von Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen ist eine der städtischen Hauptaufgaben der nächsten Jahre, die Infrastruktur des öffentlichen Verkehrs zu erhalten und auszubauen, um wettbewerbsfähig zu bleiben und die hiesige hohe Lebensqualität zu sichern. Dresden hat bislang – und es ist bedauerlich, dass damit nicht offensiv geworben wird – bundesweit die höchste Durchschnittsgeschwindigkeit des MIV aufzuweisen, und dies hat auch mit einem gut ausgebauten Straßennetz, aber vor allem mit einem attraktiven ÖPNV-Angebot zu tun. Ich empfehle allen, die an der Sinnhaftigkeit des Ausbaus des öffentlichen Verkehrs zweifeln, sich Städte ähnlicher Größe in den alten Bundesländern, aber auch in Westeuropa anzuschauen. Auch wenn man dort von einem anderen Level kommt und Stadtbahnsysteme erst in den letzten Jahren entstanden sind, sind die Effekte für die verkehrliche Situation und auch für die innerstädtische Lebensqualität durchweg sehr beeindruckend.
Dass in Dresden auf dem Zelleschen Weg z.B. auch heute noch lediglich Busse fahren, ist ein Anachronismus, der sich nur mit der hiesigen sehr speziellen Situation erklären lässt. Der Bund hat ein „Stadtbahnprogramm 2020“ aufgelegt, und die LH Dresden hat dafür gute und wichtige Projekte angemeldet. Wir sollten froh darüber sein und nicht die nötigen Eigenmittel „einsparen“, die zwanzigfach als Investitionen in die Stadt zurückfließen.
Die Anmerkung übrigens, dass es in den Technischen Werken und den eingeschlossenen Gesellschaften keine Kontrolle der Mittelverwendung gäbe, ist angesichts der Besetzung der Aufsichtsräte dieser Unternehmen schon erstaunlich zu nennen und dürfte auch den dort vertretenen Stadträten nicht nur der FDP nicht behagen.
Ich will am Ende dieses Disputs noch einmal dafür plädieren, die ominöse „Variante 1“ wieder hervorzuholen. Mit einer vergleichsweise kurzen Bauzeit, einem geringstmöglichen Mitteleinsatz und dem weitestgehenden Vermeiden von Baurisiken könnte Dresden sich hier mit einem vernünftigen Kompromiss profilieren, den man leider viel zu oft vermisst hat in der Stadtpolitik der letzten Jahre.
Auch diesen „letzten Akt“ werde ich auf meinem Blog (teichelmauke.me) dokumentieren und unterstelle dabei Ihr Einverständnis.
Bezug: Antwort der FDP-Fraktion vom 30.07.13:
…
vielen Dank für Ihre Antwort und dafür, dass Sie sich die Zeit genommen haben, sich auch mit unseren Argumenten auseinanderzusetzen. Wie Sie ganz richtig feststellen, kann man am Ende einer Diskussion und in der Abwägung der einzelnen Argumente alles im Wesentlichen auf die Frage der verkehrspolitischen Bedeutung und den Auswirkungen einer Vollsperrung herunter brechen. Aus unserer Sicht ist Ihre Schlussfolgerung zur Variante 1 aber durchaus folgerichtig, wenn die Hauptargumente eine möglichst schnelle und preiswerte Sanierung sind (allerdings wäre das für die DVB aufgrund von Umleitungen und Ersatzverkehr sehr kostspielig, weshalb gerade Teile des linksgrünen Stadtrates nicht bereit sind, ihre eigene Argumentation konsequent zu Ende zu denken – dieser politischer Seitenhieb sei mir gestattet). An dieser Stelle sind und bleiben wir aber der Meinung, dass die Brücke zu wichtig ist, um sie voll zu sperren. Wir werden also hier nicht einer Meinung sein, was aber auch nicht notwendig ist.
Ich möchte Ihnen allerdings noch einmal antworten, um Ihnen noch einige Zahlen nachzuliefern, nach denen Sie indirekt noch gefragt haben bzw. Ihnen noch ein paar Argumente zu Ihren Ausführungen geben.
Zum einen sind die in meiner eMail verwendet Zahlen zu 100 Prozent aus den offiziellen Dokumenten der Stadt und nicht durch uns erstellt. Dies betrifft die Kostenschätzungen genauso wie Berechnung der KfZ-Ausweichkilometer in den einzelnen Varianten. Was Ihre Anmerkung zur Entlastung der Albertbrücke nach der Fertigstellung der Waldschlößchenbrücke (WSB) angeht, so habe ich die von Ihnen angesprochene Prognose Zahlen vorliegen. Mit der Eröffnung der WSB werden noch rund 26.000 KfZ über die Albertbrücke fahren (als sogenannter Nullfall, wenn keine Einschränkungen vorliegen). Die wesentlichste Entlastung durch die WSB erfolgt auf dem Blauen Wunder und der Carolabrücke. Die Carolabrücke soll mit der Eröffnung der WSB um über 10.000 Autos am Tag entlastet werden. Sollte parallel die Albertbrücke allerdings gesperrt werden, wird sich diese Entlastung der Carolabrücke in eine Belastung um noch einmal 1.000 Fahrzeuge umkehren. Da die Carolabrücke bereits heute mit über 51.000 Fahrzeugen belastet ist und im Berufsverkehr besonders auf der Neustädter Seite zu massiver Staubildung neigt, wäre eine weitere Mehrbelastung durch Fahrzeuge der Albertbrücke ein Staugarant. Dass die wesentlichen Verkehrsströme der Albertbrücke (bei einer Vollsperrung) eben nicht über die WSB, sondern über die Carolabrücke abfließen, liegt wiederum an der angesprochenen verkehrstechnischen Bedeutung der Albertbrücke, denn diese verbindet eben Neustadt und Altstadt. Der Nord-Süd-Verkehr wird im Wesentlichen heute bereits über die Carolabrücke abgewickelt.
Für die Förderung durch den Freistaat von Gewicht sind neben den aktuellen Verkehrsbelegungszahlen, die aus unserer Sicht die Bedeutung durchaus erklären, die langfristige Bedeutung der Albertbrücke und vor allem ihre Bedeutung auch im zukünftigen Verkehrsplan. So besagt die Verkehrsprognose 2025 der Landeshauptstadt für die Albertbrücke eine Nutzung von rund 30.000 Fahrzeugen voraus (die Verkehrsprognose 2020 besagte noch 29.500). In beiden Prognosen ist die WSB berücksichtigt. In dieser Hinsicht ist aber auch die Förderzusage zu betrachten. Wie von Ihnen ganz richtig dargelegt, besteht ein wesentlicher Unterschied zwischen dem Planfeststellungsbescheid und dem Fördermittelbescheid. Wenn der Planfeststellungsbescheid allerdings quasi als Grundlage und Begründung für den Fördermittelbescheid benutzt wird, spielen eben doch beide Sachverhalte ineinander, so auch in diesem Fall. Das SMWAV hat sich dazu bereits schriftlich positioniert und der Landeshauptstadt als Antragsteller mitgeteilt, dass es hier rechtliche Bedenken sieht, die vor einem Fördermittelbescheid stehen. Diese Bedenken müssen vor der Erteilung eines förderunschädlichen Maßnahmenbeginns ausgeräumt werden. Auch aus diesem Grund wäre ein Baubeginn nicht mehr möglich gewesen. Die widersprüchlichen Antragsunterlagen der Landeshauptstadt selbst hätten dies verhindert. Im Übrigen enthält nach unserem aktuellen Wissensstand der Fördermittelantrag trotz der Aufforderung der Rechtsaufsicht keine Vorteilsausgleichsvereinbarung mit der DVB. Dies ist ebenfalls kritisch zu hinterfragen.
Ihren Argumenten zur Finanzierung der DVB möchte ich an dieser Stelle nur sehr kurz etwas hinzufügen, weil diese Diskussion hier viel zu weit gehen und jeglichen Rahmen sprengen würde (finanzpolitisch, steuerrechtlich und haushaltsrechtlich). Lassen Sie es mich so ausdrücken: In der öffentlichen Diskussion sind Kosten der DVB immer dann, wenn es um Sonderwünsche der DVB geht „nur“ das Geld der DREWAG und kein städtisches Geld (Beispiel Sanierung Bautzner Straße). Wenn es allerdings um Wünsche der Stadt / des Stadtrates für andere Verkehrsteilnehmer geht, ist es immer „städtisches Geld“ (Beispiel Mehrkosten DVB für Albertbrücke). Sehr interessant wird diese Diskussion und Argumentation, wenn es in den kommenden Jahren zur Finanzierung des Stadtbahnprogrammes, der Oskarstraße und anderer DVB-Wünsche kommt. Für all diese Wünsche im Wert von mehreren hundert Millionen Euro ist kein einziger Cent in der Stadt als Eigenanteil vorgesehen. Es wird interessant sein zu beobachten, wessen Geld es dann sein wird, der diese Wünsche bezahlen soll. – Wobei in der gesamten Diskussion die Auslegung des „Steuerzahlers“ hier immer sehr stark mit dem „Stromkunden“ verwechselt wird. Auf die Neigung eines Teils des Stadtrates, immer mehr Leistungen (wie die Bäder GmbH) in die TWD zu transferieren, weil es dort eben keine Kontrolle und keine „Steuergelder“, sondern nur Gewinne gibt, sei auch nur kurz verwiesen.
… vielen Dank noch einmal für die konstruktive Diskussion. Ich kann Ihnen versichern, dass die große Mehrzahl der an der Diskussion Beteiligten aktuell Beleidigungen mit Argumenten verwechselt. Sollte Sie noch weitere Fragen haben oder gern einige Unterlagen sehen wollen, können Sie sich gern an mich wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Steffen Hintze
FDP-Fraktion im Dresdner Stadtrat