Die Albertbrücke im Licht der Fakten
Sehr geehrter Herr Zastrow,
sehr geehrter Herr Hintze,
Sie übergaben mir in Reaktion auf meine mail-Anfrage vom 24. Juli am Folgetag umfangreiches Material zum Thema „Albertbrücke“, für das ich mich nochmals herzlich bedanken möchte. Ich konnte mir damit ein viel deutlicheres Bild von den Diskussionsprozessen im Stadtrat machen.
Einige Punkte Ihrer Argumentation möchte ich nun aufgreifen und diskutieren:
Die hohe verkehrliche Bedeutung der Albertbrücke wird schlagartig mit der Inbetriebnahme der Waldschlösschenbrücke abnehmen.
Von den heute noch 31.000 Kfz/d dürften zumindest die Ein- bzw. Auspendler aus dem nördlichen Dresdner Umland den schnelleren Weg auf die andere Elbseite wählen. Mir liegen die aktuellen Zahlen des integrierten Verkehrsmodells der LH Dresden nicht vor, ich gehe aber davon aus, dass dort für die Albertbrücke weniger als 20.000 Kfz/d prognostiziert werden. Diese Zahl kann man ab September mit Messungen leicht überprüfen.
Eine Argumentation für einen 90%Fördersatz dürfte dann sehr schwierig werden.
Die von Ihnen erstellten km-Bilanzen des MIV für die einzelnen Varianten vernachlässigen die Parameter Reisezeit und Kraftstoffverbrauch, auf die es doch im Wesentlichen ankommt.
Ich wage zu behaupten, dass ein Pkw-Fahrer genauso lang unterwegs ist und genauso viel Kraftstoff verbraucht, wenn er sich im Stau über die Albertbrücke „steht“ oder eine der leistungsfähigen Umleitungsverbindungen nutzt. Diesen Sachverhalt sollte man auch der Caritas erklären können.
Man muss beim Thema „Rückzahlrisiko der Behelfsbrückenkosten“ zwischen dem planrechtlichen Bescheid und dem eigentlichen Förderbescheid unterscheiden.
Sicherlich ist es richtig, dass Fördermittel zurückzuzahlen sind, wenn sie rechtswidrig ausgegeben wurden, ich sehe diese Gefahr aber nicht. Die Offenhaltung der Albertbrücke ist keine Auflage des Planrechtsbeschlusses, sondern wird nur in der Begründung erwähnt. Und im eigentlichen Planrechtsbeschluss zur Sanierung der Albertbrücke wird darauf überhaupt kein Bezug genommen, im Gegenteil: Es wird explizit die Einrichtung einer zweiten Linksabbiegerspur stadteinwärts an der Kreuzung Königsbrücker Straße / Stauffenbergallee gefordert, um den Umleitungsverkehr zu erleichtern.
Dieses Thema kann man also getrost für die Variantenwahl vernachlässigen.
Ich habe mit großen Erstaunen gelesen, dass die Variante V eine fast durchgängige Befahrbarkeit durch Kfz (zwei Fahrstreifen) und Straßenbahn (eingleisig) unterstellt. Dies bedingt ständig eine Verkehrsfläche von mind. 8 m Breite. Wenn man noch die notwendigen Arbeitsschutzabstände hinzurechnet, ist kaum vorstellbar, dass auf der heute einschließlich Randkappen/Brüstung 18,60 m breiten Brücke ein sinnvolles und wirtschaftliches Bauen möglich sein soll.
Die Variantenuntersuchung der Planungs-ARGE ist sicher nicht auf dem Niveau einer Entwurfsplanung ausgeführt worden. Ich wage zu behaupten, dass die eigentlichen Probleme erst mit der Detailplanung zu Tage treten werden und dann sicher auch die Kostensumme nach oben korrigiert werden muss. Zudem beinhaltet ein derart komplexer Bauablauf (mit elf verschiedenen Bauphasen, wie zu lesen ist) immer ein großes Nachtragspotential.
Die angezeigten Kostenrisiken der DVB sind zumindest aus Sicht des Steuerzahlers ein Nulsummenspiel, die LH Dresden würde sich das Geld von der DVB holen (müssen) und nachher über die Städtischen Werke wieder zuführen (etwas vereinfacht beschrieben). Auch dies überzeugt mich nicht.
Zusammengefasst: Die Argumente, die zum Stopp der durch die Stadtverwaltung vorgesehenen Variante führten (immerhin mit abgeschlossener Entwurfs- und Genehmigungsplanung sowie – fast – dem Vergabeverfahren) halten für mich einer detaillierten Betrachtung nicht stand. Ich denke, das Einzige, wo man getrost geteilter Meinung sein kann und was politisch zu entscheiden sein wird, ist die Frage der Zumutbarkeit der Brückensperrung für den motorisierten Individualverkehr. Für mich persönlich komme ich dabei zur Ansicht, dass die Brücke künftig nicht mehr die ihr heute beigemessene Bedeutung haben wird und ein beherrschbarer Bauablauf die Risiken für die Stadt deutlich mindert.
Aber:
Ich sehe durchaus, wie viele Gesichter hier zu verlieren sind, wenn sich eine der beiden Seiten bewegt. Zu tief sind die Gräben schon ausgehoben.
Deswegen mein – von mir aus naiv zu nennender – Vorschlag: Holen Sie gemeinsam im Stadtrat die Variante Eins wieder hervor. Die Welt wird nicht untergehen, wenn eine innerörtliche Brücke mal für vierzehn Monate nicht zur Verfügung steht, der DVB wird ein intelligentes Ersatzkonzept einfallen, das weit unter den angezeigten Kosten bleibt und die öffentliche Hand wird ausnahmsweise mal etwas gespart haben bei Bauprojekten. Mit solchen Nachrichten möchte ich Dresden in den Schlagzeilen sehn …
Ich wünsche Ihnen und Ihren StadtratskollegInnen, dass Sie dieses vertrackte Thema doch noch zu einem guten Ende bringen.
Mit freundlichen Grüßen,
PS: Ich erlaube mir, unseren mailwechsel ungekürzt auf meinem Blog „teichelmauke.me“ zu dokumentieren.
Dokumentation: Antwort der FDP-Fraktion im Dresdner Stadtrat vom 25.07.13 auf meine mail-Anfrage (sh. Teichelmauke vom 24.07.13)
[Die Tabellen sind leider etwas durcheinandergeraten]
Sehr geehrter Herr …,
vielen Dank für Ihre umfangreiche eMail zum Thema Albertbrücke an den Fraktionsvorsitzenden, welche er mir zur Beantwortung übergeben hat. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir als Fraktion aktuell sehr viele Anfragen bekommen und nicht auf jedes einzelne Detail in jeder Anfrage eingehen können. Wir möchten allen aber trotzdem ausführlich zu unserer Position zur Albertbrücke und den Vorgängen, die zur aktuellen Situation geführt haben, antworten, denn leider wird dieser Sachverhalt in den Medien gar nicht oder sogar zum Teil verfälscht dargestellt. Die von Ihnen aufgeworfenen Fragen zu unserer gestrigen Pressemitteilung zeigen mir, dass Sie sich mit dem Thema intensiv beschäftigt haben. Dafür bin ich Ihnen sehr dankbar, denn dies geschieht nicht mehr sehr oft. Allerdings sind Sie in Ihren Ausführungen eben im Wesentlichen auf die Darstellung in den Medien eingegangenen, die eben nicht die tatsächliche Sachlage widerspiegelt. Um Ihnen dazu eine zusammenfassende Antwort vor allem auf ihre letzten Fragen und Anmerkungen zum Thema Ersatzverkehr, Umleitungen, Sperrung, Finanzierung und Risiken zu geben, erlaube ich mir Ihnen eine umfangreiche Zusammenfassung des Variantenvergleichs der ARGE zur Sanierung des Albertbrücke sowie der vorgelegten Unterlagen der Rechtsaufsichtsbehörde und des SMWAV anzufügen. Wenn Sie das Thema Sanierung der Albertbrücke tatsächlich interessiert, nehmen Sie sich bitte die Zeit und lesen die umfangreichere Zusammenfassung. Besonders Ihre Behauptung eines jahrelangen Ersatzverkehrs entspricht nicht den diskutierten Sanierungsvarianten.
Zu Ihren speziellen Anmerkungen zum aktuellen Zustand der Brücke und zur Notwendigkeit von „Sofortmaßnahmen“ erlaube ich mir erneut den Hinweis, dass diese Tatsache seit der baulichen Sperrung im Jahr 2009 dieselbe ist (auch die Auflagen der Sofortmaßnahmen). Wie Sie richtig ausführen ist eine Sanierung dazu geeignet, diese Situation zu beheben. Andere geeignete Sofortmaßnahmen (wie seit vier Jahren durchgeführt werden) stellen aber auch die Möglichkeit des Weiterbetriebes sicher. Diese Sofortmaßnahmen hat die Stadt sogar bereits beauftragt, siehe beispielsweise eine Antwort der Stadtverwaltung auf eine Presseanfrage der DNN vom 23.07.2013:
„Als geeignete Sofortmaßnahmen wurden durchgeführt:
Beseitigung massiver Verwerfungen am Fahrbahnrand ca. 7000 Euro,
prov. Sicherung der Entwässerung ca. 3000 Euro,
Beseitigung absturzgefährdeter Teile in den Schifffahrtsöffnungen 11115 Euro,
Beseitigung absturzgefährdeter Teile in den Schifffahrtsöffnungen in den Vorlandbereich 2000 Euro.
Mit den vorgenannten Maßnahmen wurden die gravierendsten Mängel behoben.
Die dauerhafte Nutzbarkeit der Brücke kann damit nicht garantiert werden.“
Diese Maßnahmen wurden bereits vor der Antwort auf die von Ihnen zitierte schriftliche Anfrage beauftragt und sind zum Teile bereits umgesetzt. Warum abseits dieser Fakten einzelne Personen im Straßen- und Tiefbauamt trotzdem behaupten, die Brücke verliert ihre Betriebserlaubnis, ist nicht plausibel und nicht nachvollziehbar. Warum also die Antwort auf die Fragen einseitig, abseits der tatsächlichen Fakten und auch abseits der gegenüber den Stadträten im Mai und Juni gemachten Aussagen beantwortet wurde, ist uns nicht bekannt. Aus unserer Sicht kann es sich dabei nur im singuläre Meinungen und Interessen handeln, für deren Veröffentlichung die Abwesenheit der Oberbürgermeisterin und ihrer ersten zwei Stellvertreter ausgenutzt wurde.
Was Ihre Frage zur Waldschlößchenbrücke angeht, sind wir uns sicherlich einig, dass die Brücke verkehrstechnisch als Nord-Süd-Verbindung, also von den Stadtteilen mit vielen Wohnungen zu den Arbeitsplätzen im Norden der Stadt, gedacht ist. Sie ist mitnichten für die Anbindung der Neustadt an die Johannstadt und die Altstadt gedachte. Aber genau dieser Verkehr ist es, der über die Albertbrücke abgewickelt wird. Dafür möchte ich als gutes Beispiel nur den Einspruch der Caritas-Pflegestation gegen die Vollsperrung der Albertbrücke für Autos anführen. Die aus der Vollsperrung für Autos resultierenden längeren Fahrzeiten des Pflegedienstes gehen dabei zu Lasten der Pflegezeit und führen zu Mehrkosten, die am Ende die Pflegepatienten zahlen müssten. Ich halte dies für ein sehr einfaches und klares Beispiel für die Konsequenzen der Vollsperrung für Autos.
Sehr geehrter Herr Zimmermann, ich hoffe ich konnte mit meinen Ausführungen und der unten angefügten Zusammenfassung des Sachverhaltes alle Ihre Fragen abdecken. Sollten sie weitere Fragen oder Informationsbedarf haben, stelle ich Ihnen auch gern das originale Material zur Verfügung.
Vielen Dank und
mit freundlichen Grüßen
Steffen Hintze
Geschäftsführer
FDP-Fraktion im Dresden Stadtrat
Sachverhalt Sanierung der Albertbrücke:
2009 wurde die Albertbrücke aufgrund von baulichen Mängeln teilweise gesperrt. Alle Fraktionen im Stadtrat waren sich in der Folge sehr schnell einig, dass die Brücke so schnell wie möglich saniert werden muss. Damals sollte das unverzüglich und sogar noch vor der Fertigstellung der Waldschlößchenbrücke geschehen. Die Stadtverwaltung versprach eine Sanierung ab 2011. Mit dem Stadtratsbeschluss zur Sanierung der Brücke im Mai 2010 versprach die Verwaltung schriftlich auch, dass die Brücke für Straßenbahnen und Autos offen bleibt, wenn die Interimsbrücke für Radfahrer und Fußgänger gebaut wird (Kosten über 2 Millionen Euro). Mit dieser schwerwiegenden Begründung wurde dann die Baugenehmigung für die Behelfsbrücke bei der Landesdirektion beantragt und genehmigt. So ist im Genehmigungsbescheid der Landesdirektion, der diesen umfassenden Eingriff in ein Naturschutzgebiet genehmigt, eindeutig festgehalten, dass die Behelfsbrücke für die Offenhaltung der Albertbrücke für alle Verkehrsteilnehmer notwendig ist.
Im weiteren Verlauf der Jahre 2010 und 2011 hat die Stadtverwaltung ohne einen Stadtratsbeschluss entschieden, dass die Albertbrücke nicht sofort saniert wird, sondern erst nach der Fertigstellung der Waldschlößchenbrücke, und dass die Brücke doch entgegen den eigenen Versprechen und des vorliegenden Planfeststellungsbescheides voll gesperrt werden soll. Da wir als FDP-Fraktion die damaligen in der Presse verlautbarten Argumente nicht glauben konnten, kämpfen wir seit dem September 2011 für die Erfüllung des Stadtratsbeschlusses aus dem Mai 2010, wonach eben Straßenbahnen und Autos über die Brücke fahren sollen. Ebenfalls seit dem September 2011 fordern wir vom Straßen- und Tiefbauamt, dass es die getroffenen Behauptungen untermauert, alle Zahlen und einen Variantenvergleich vorlegt. Dies ist aber niemals geschehen. Nach diversen Schriftwechseln mit der Stadtverwaltung und der Rechtsaufsicht wurde unser Antrag zur Offenhaltung der Albertbrücke im September 2012 endlich zugelassen. Seit dieser Zulassung gibt es erstmals eine Diskussion zum Sachverhalt. Mitte Mai 2013 wurde den Stadträten dann erstmals ein Variantenvergleich vorgelegt. Dieser Vergleich wurde durch die Planer der Albertbrückensanierung im Februar 2013 erstellt. Vorher gab es innerhalb der Verwaltung gar keine umfassende Betrachtung. Nach eigenen Aussagen gab es nicht einmal eine Betrachtung eines „Nullfalles“, also einer Verkehrsbetrachtung ohne irgendeine Sperrung.
Die jetzt vorgelegten Zahlen und Fakten bestätigen nicht nur unsere Position zur Sanierung der Albertbrücke, sie gehen sogar noch deutlich darüber hinaus. Im Folgenden möchte ich auf die wesentlichen Punkte aus dem umfangreichen Variantenvergleich eingehen. Aber um es noch einmal mit aller Deutlichkeit klarzustellen, der jetzt im Mai 2013 vorgelegte Variantenvergleich hätte eigentlich bereits 2010 bzw. 2011 erstellt und den Stadträten vorgelegt werden müssen. Wäre dies geschehen, gäbe es die aktuelle Diskussion überhaupt nicht.
Erläuterung zu den aktuell diskutierten Varianten:
Variante I: ist eine komplette Vollsperrung für alle Verkehrsteilnehmer und die zügige Sanierung
Variante IVb: ist die aktuell durch das Straßen- und Tiefbauamt favorisierte Variante mit Vollsperrung für Autos
Variante V: sogenannte FDP-Variante mit Offenhaltung für Straßenbahn und Autos
Zum Thema Verkehrsführung bei den Varianten:
Zeit Variante I Variante IVb (STA) Variante V (FDP)
Bauzeit (Monate)
14
21
28
Benutzbarkeit Autos
0
12
davon rund 10 als Einbahnstraße
28
Benutzbarkeit
Straßenbahn
0
18
26
Umleitungsverkehr Kfz
11,9 Mio. km
12,4 Mio. km
1,7 Mio. km
Zusätzliche Kosten DVB AG
2,621 Mio.
0,415 Mio.
0,474 Mio.
Für den Autoverkehr ist damit sogar Variante I besser als IV. Die angegebene 12-Monate-Nutzbarkeit durch den MIV berücksichtigen nicht den Einrichtungsverkehr (Einbahnstraße) nach der Vollsperrung – die 12 Mio. km für Kfz aber schon – deshalb ist es auch mehr als in Variante I. Die 12 Millionen km Umleitungsverkehr ergeben sich aus den zusätzlich zu fahrenden km. Damit ist die Variante IVb des Straßen- und Tiefbauamtes die umweltschädlichste Variante und läuft dem durch die Stadt beschlossenen Luftreinhalteplan zuwider. In der gleichen Variante IVb kann die Straßenbahn durchgängig fahren, muss allerdings drei Monate runter genommen werden (18 von 21 Monaten) – in dieser Zeit ist teilweise auch kein Schienenersatzverkehr möglich (da vollgesperrt für Autos bzw. nur Einrichtungsverkehr – daher können auch keine Ersatzbusse in dieser Zeit fahren); das bedeutet, die Neustadt ist in diesen drei Monaten teilweise ohne ÖPNV-Anschluss. (über die Albertbrücke)
In der Vorzugsvariante der FDP-Fraktion kann die Straßenbahn durchgängig fahren und muss nur zwei Monate von der Brücke runter (26 von 28 Monaten freie Fahrt für die Straßenbahn) – der Schienenersatzverkehr kann problemlos über die Brücke fahren. Damit sind zu jeder Zeit die Neustadt und die in der Nähe liegenden Schulen und Kitas erreichbar.
Deshalb ist die Variante V (FDP) für Straßenbahnen und Autos deutlich besser als die Variante IVb (STA).
Zum Thema Kosten:
Kosten Variante I Variante IVb (STA) Variante V (FDP)
Gesamtkosten
22,757 Mio.
25,372 Mio.
28,659 Mio.
Förderfähig
21,041 Mio.
23,451 Mio.
26,621 Mio.
Förderquote
75%
75%
90%
Fördermittel
15,78 Mio.
17,588 Mio.
23,959 Mio.
Eigenmittel
Stadt
DVB
+ nicht förderfähig Kosten
6,977 Mio.
4,6 Mio.
0,91 einschl. Behelfsbrücke
7,784 Mio.
6,844 Mio.
0,936 Mio.
4,7 Mio.
4,188 Mio.
0,512 Mio.
Einsparungen
Stadt
DVB ohne Interimsbrücke
4,559 Mio.
4,369 Mio.
0,19 Mio.
Die Variante V ist die teuerste Variant aber zugleich aufgrund der erhöhten Förderquote für die Landeshaupt die preisgünstigste Variante. Über 4 Millionen Euro sparen die Landeshauptstadt und die Dresdner Verkehrsbetriebe an Eigenmitteln. Mittel, die dann für wichtige andere Projekte in der Stadt zur Verfügung stehen. Allein der letzte Winter hat Schäden von über 10 Millionen Euro an den Dresdner Straßen angerichtet. Die eingeplanten Mittel im Haushalt reichen nicht einmal für einen Bruchteil dieser Schäden. Die Stadt ist also auf jeden einzelnen Euro angewiesen.
Die erhöhte Förderquote bei der Variante V ist aufgrund einer Förderrichtlinie des Freistaates möglich. Grundsätzlich gibt es lediglich eine Förderung von 75%, außer es besteht aufgrund der Bedeutung des Projektes ein besonderes Interesse des Freistaates. Deshalb wird beispielsweise auch die Waldschlößchenbrücke mit 90% gefördert. Die Verkehrsbelegungszahlen der Albertbrücke mit über 38.000 Kfz pro Tag (31.000 nach den letzten Verkehrseinschränkungen) machen die Brücke zu einer der meistbefahrenen Brücken in ganz Sachsen. Damit ist sie auch für den Freistaat von Interesse. Sollte es für die Landeshauptstadt allerdings möglich sein, diese so stark befahrene Brücke ohne Verkehrsprobleme aus dem Straßennetz zu nehmen, ist dies ein Beleg dafür, dass die Brücke offensichtlich nicht so wichtig ist, wie es die Zahlen sagen. Damit bleibt bei einer Vollsperrung für den Autoverkehr nur der reguläre Fördersatz von 75%. Die Variante V hat also klare finanzielle Vorteile für die Landeshauptstadt.
In den letzten Wochen haben sich aber auch massiv finanzielle Risiken vor allem für die Verkehrsbetriebe in Bezug auf die Vollsperrungsvariante IVb aufgetan. So hat die Oberbürgermeisterin neben dem Variantenvergleich auch alle bisherigen Genehmigungsunterlagen und Schriftwechsel mit der Rechtsaufsicht vorgelegt. Daraus ergibt sich, dass die Behelfsbrücke mit der Argumentation aus dem Jahr 2010 (Offenhaltung für Autos und Straßenbahnen) genehmigt wurde. Im Umkehrschluss bedeutet das aber, dass die Genehmigung für den Bau der Behelfsbrücke fraglich ist, sollte die Brücke für Autos gesperrt werden. Die Fördermittel für die Behelfsbrücke müssten dann sogar zurückgezahlt werden, womit hier eindeutig ein fehlerhaftes Genehmigungsverfahren von Seiten des städtischen Straßen- und Tiefbauamtes vorliegt. Bei Gesamtkosten von rund 2,25 Millionen Euro für die Behelfsbrücke ist das ein nicht zu vernachlässigendes Risiko. Ebenfalls wurde nun ein Schreiben der Rechtsaufsicht aus dem Jahr 2011 öffentlich, wonach die Stadt verpflichtet ist, mit den Dresdner Verkehrsbetrieben eine Finanzierungsvereinbarung abzuschließen, sofern die Variante IVb gebaut wird. Die Landesdirektion hat im April 2011 zur Vollsperrungsvariante folgendes klargestellt:
„Der Vorteil dieser Variante verbleibt allein beim ÖPNV… Schlussfolgernd ist festzuhalten, dass für die LHSt Dresden für den durch sie zu tragenden Anteil am Ausbau der Albertbrücke keine Vorteile bei der Variante 4b entstehen, die die ausgewiesenen Kosten rechtfertigen… Vielmehr muss die LHSt mit der DVB AG eine anteilige Kostenübernahme vereinbaren, ….“
Die Risiken für die Verkehrsbetriebe belaufen sich damit auf mehrere Millionen Euro. Diese Risiken sind direkt mit der im laufenden Verfahren geänderten Argumentation des Straßen- und Tiefbauamtes verbunden und stammen aus dem April 2011. Leider wurden diese Fakten erst im Mai 2013 von der Stadtverwaltung veröffentlicht.
Fazit:
Seit zwei Jahren kämpfen wir als FDP-Fraktion für die Umsetzung des 2010er Beschlusses und damit für eine Gleichbehandlung aller Verkehrsteilnehmer. Wir sind immer davon ausgegangen, dass eine Vollsperrung die verkehrspolitisch schlechteste Variante ist. Die Zahlen im Variantenvergleich der Oberbürgermeisterin bestätigen unsere Position vollständig. Die schnellste und preiswerteste Variante zur Sanierung der Albertbrücke ist ohne Wenn und Aber die komplette Vollsperrung für Autos und Straßenbahn mit schnellstmöglicher Sanierung der Straße. Diese Variante I kostet unter 23 Millionen und ist sogar in 14 Monaten beendet. Wir glauben aber, dass die Brücke zu wichtig ist, um sie voll zu sperren. Wir sind der festen Überzeugung, dass die Brücke während der gesamten Bauzeit für alle Verkehrsteilnehmer offen bleiben muss. Deshalb wurde auch 2011 die Behelfsbrücke für Fußgänger und Radfahrer gebaut. Die Variante V ist teurer aber verkehrspolitisch alternativlos. Denn wer die Geschichte der städtischen Bauprojekte und deren Verzögerungen kennt, kann sich vorstellen wie genau die Planungen zur Albertbrücke sind. Eine Verzögerung während der Sanierung wäre katastrophal, wenn die Brücke gesperrt ist. Sollte die Brücke für Straßenbahn und Autos offen sein, ist auch eine Verlängerung der Bauzeit verkraftbar. Aus unserer Sicht rechtfertigen die Mehrkosten die verkehrspolitische Entlastung der Dresdner Innenstadt. Bei Variante IVb würden über 12,4 Millionen km zusätzlichen Autoverkehr in Dresden organisiert. Setzt man dafür eine Kilometerpauschale von 30 Cent pro gefahrenen Kilometer an, zahlen die Autofahrer allein für die Umleitungen noch einmal 3,7 Millionen Euro für die Sanierung der Albertbrücke. Die Kosten, die jedem einzelnen Autofahrer entstehen, hat bis heute niemand berücksichtigt. Dresden braucht eine Verkehrspolitik für alle Verkehrsteilnehmer und nicht nur für einen einzelnen. Deshalb sollte die Brücke auch für alle Verkehrsteilnehmer offen bleiben.
– ENDE DER DOKUMENTATION –